Staatliche Förderung von Pelletheizungen
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere Unternehmen nach Definition der EU sowie Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten. Kommunen und weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Investoren sind ebenfalls antragsberechtigt.
Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes, auf dem die Anlage errichtet werden soll.
Was wird wie gefördert
Gefördert werden automatisch beschickte Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel). Der Wirkungsgrad des Kessels muss bei 89 % liegen. Der Zuschuss beträgt 36,- EUR/kW errichteter Nennwärmeleistung.
Die Mindestförderung beträgt bei
- Pelletöfen mit Wassertasche: 1.000,- EUR
- luftgeführten Pelletöfen ab 8 kW: 500,- EUR
- Pelletkesseln: 2.000,- EUR
- Pelletkesseln mit neuem Pufferspeicher von mindestens 30 l/kW: 2.500,- EUR
Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden.
Bonus-Beispiel
Wird zusätzlich eine Solarkollektoranlage eingesetzt, erhöht sich die Förderung um 750,- EUR. Die Anforderungen der Richtlinie zum Marktanreizprogramm müssen eingehalten werden.
Rechtliche Grundlagen der Förderung
- Marktanreizprogramm
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 05.12.2007
Anträge und Beratung
Fördermittelberatung und die notwendigen Anträge erhalten Sie beim BAFA (s. u.), bei uns oder einem unserer Kooperationspartner des Handwerks.
Antragstelle
Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 51 60
65726 Eschborn
Tel: 06196 / 908 - 625
Fax: 06196 / 908 - 800
http://www.bafa.de
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere Unternehmen nach Definition der EU sowie Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten. Kommunen und weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Investoren sind ebenfalls antragsberechtigt.
Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes, auf dem die Anlage errichtet werden soll.
Was wird wie gefördert
Gefördert werden automatisch beschickte Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel). Der Wirkungsgrad des Kessels muss bei 89 % liegen. Der Zuschuss beträgt 36,- EUR/kW errichteter Nennwärmeleistung.
Die Mindestförderung beträgt bei
- Pelletöfen mit Wassertasche: 1.000,- EUR
- luftgeführten Pelletöfen ab 8 kW: 500,- EUR
- Pelletkesseln: 2.000,- EUR
- Pelletkesseln mit neuem Pufferspeicher von mindestens 30 l/kW: 2.500,- EUR
Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden.
Bonus-Beispiel
Wird zusätzlich eine Solarkollektoranlage eingesetzt, erhöht sich die Förderung um 750,- EUR. Die Anforderungen der Richtlinie zum Marktanreizprogramm müssen eingehalten werden.
Rechtliche Grundlagen der Förderung
- Marktanreizprogramm
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 05.12.2007
Anträge und Beratung
Fördermittelberatung und die notwendigen Anträge erhalten Sie beim BAFA (s. u.), bei uns oder einem unserer Kooperationspartner des Handwerks.
Antragstelle
Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 51 60
65726 Eschborn
Tel: 06196 / 908 - 625
Fax: 06196 / 908 - 800
http://www.bafa.de
